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Projekt Schule am Gericht

Besuch einer Gerichtsverhandlung

Hauptverhandlungen in Strafsachen sowie mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind in der Regel öffentlich. Ausnahmen gelten in Straf- und Bußgeldverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre alte Personen) und in Verfahren, in denen das Gericht aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen hat.

1.  Hauptverhandlungen in Strafsachen

Unsere Sitzungssäle am Schlossplatz 23 mit ihren unterschiedlichen Größen können nur eine beschränkte Anzahl von Personen aufnehmen. Da häufig mehrere Schulklassen am selben Tag eine Hauptverhandlung in Strafsachen besuchen wollen, empfehlen wir dringend, sich telefonisch oder schriftlich per Email anzumelden (Ansprechpartner: Herr Oebel, Tel. 0721/926-6753, poststelle@agkarlsruhe.justiz.bwl.de).

Am Besuchstag nimmt ein Mitglied der Wachtmeisterei 15 Minuten vor Sitzungsbeginn die Schulklasse im Foyer des Amtsgerichts am Schlossplatz 23 in Empfang, weist auf die am Amtsgericht Karlsruhe geltenden Verhaltensregeln hin, führt die Schulklasse zum Sitzungssaal und steht für eventuelle Fragen zur Verfügung. Im Anschluss an die Sitzung besteht die Möglichkeit, ein Gespräch mit dem Richter oder der Richterin zu führen, falls es der Sitzungsbetrieb zulässt.

Da Hauptverhandlungen längerfristig anberaumt sind, kann es immer wieder zu Terminsverlegungen oder  - ausfällen kommen. In diesen Fällen müssen Sie mit kurzfristigen Absagen rechnen. Hinterlassen Sie bitte unbedingt eine Telefonnummer, unter der wir Sie jederzeit erreichen können.

2. Mündlichen Verhandlungen in Zivilsachen

Mündliche Verhandlungen in Zivilsachen sind für Schulklassen erfahrungsgemäß  von geringerem Interesse. Sollten Sie dennoch eine mündliche Verhandlung besuchen wollen, nehmen Sie bitte auch hier rechtzeitig vor dem gewünschten Termin Kontakt mit uns auf.

3. Sicherheitskontrollen

Erfahrungsgemäß kommt es bei dem Besuch von Schulklassen wegen der erforderlichen Kontrollen zu Verzögerungen beim Einlass. Begleitpersonen der Schulklassen werden daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung der durch die Sicherheitskontrollen bedingten Einlassverzögerungen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn bei Gericht eintreffen.

Bitte beachten Sie hierzu den rechts stehenden Hinweis.

 

Stand: November 2013

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